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Anträge auf Härtefallhilfe

Meldung vom 04.05.2023 Die Anträge auf Härtefallhilfe für nicht leistungsgebundene Energieträger wie z. B. Heizöl, Pellets oder Flüssiggas, können voraussichtlich ab 15.05.2023 gestellt werden.

Durch die im Jahr 2022 zeitweise starke Erhöhung der Verbraucherpreise bei nicht leitungsgebundenen Energieträgern, hat der Bund einen Härtefallfonds für Privathaushalte zur Verfügung gestellt. Die Anträge können ab sofort auf der Homepage unter www.stmas.bayern.de/energiekrise gestellt werden. Weitere Informationen und einen Härtefallhilfe-Rechner finden Sie ebenfalls auf der angegeben Homepage.

Sie haben darüber hinaus Fragen zur Härtefallhilfe für nicht leitungsgebundene Energieträger? Es steht eine Hotline (Telefon und E-Mail) der KPMG bereit, die Sie über de-haertefallhilfe@kpmg-law.com und (089) 59976061122 erreichen.

Erreichbarkeit der Hotline:
Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr (nicht an bayerischen Feiertagen).

Kategorien: Allgemeines

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