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Standesamt

Adressen

Standesamt Osterhofen

Stadtplatz 13
94486 Osterhofen
Adresse in Google Maps anzeigen
Telefon: 09932 403-0

ACHTUNG:

Ab 01. Januar 2022 wurden die Aufgaben des Standesamtes Winzer an die Stadt Osterhofen übertragen. Die Stadt Osterhofen übernimmt nun diese Tätigkeiten in vollem Umfang. 

Trauungen sind weiterhin in Winzer möglich. Die Formalien müssen jedoch vorab im Standesamt Osterhofen erledigt werden. Ansprechpartner ist Herr Vierthaler, Tel. 09932/403-114. 

Um die Hochzeitstermine koordinieren zu können, bitten wir Sie, sich frühzeitig auch mit dem Markt Winzer in Verbindung zu setzen. Ansprechpartnerin ist hier Frau Falter, Tel. 09901/9357-12. 

Standesamt Osterhofen
Stadtplatz 13, 94486 Osterhofen
Herr Vierthaler, Tel. 09932/403-114
 
      

Was Sie vor der Geburt Ihres Kindes wissen sollten ...

Geburtsanzeige:

Das Krankenhaus meldet die Geburt Ihres Kindes im Geburtsstandesamt schriftlich an. Der Geburtsanzeige muss bei verheirateten Eltern das Stammbuch oder eine Heiratsurkunde, bei nicht verheirateten Eltern die Geburtsurkunde der Mutter beigelegt werden.

In der Geburtsanzeige müssen die Vornamen des Kindes festgelegt werden.

Sollten Sie zu Hause entbinden, muss die Geburt vom Vater oder von der Hebamme angezeigt werden.

Dem zuständigen Einwohnermeldeamt der Eltern wird die Geburt automatisch mitgeteilt.


Vaterschaftsanerkennung:

Wenn die Eltern des Kindes nicht verheiratet sind, kann der Vater nur dann in das Geburtenregister eingetragen werden, wenn er die Vaterschaft wirksam anerkannt hat.

Die Anerkennung kann schon vor der Geburt des Kindes erfolgen. Die Vaterschaftsanerkennung kann bei allen Standesämtern, den Jugendämtern und Amtsgerichten sowie bei den Notaren entgegengenommen werden.

Bitte bringen Sie zur Anerkennung Ihren Personalausweis oder Reisepass und die Geburtsurkunde des Vaters mit. Die Mutter sollte möglichst mitkommen, da die Anerkennung nur wirksam wird, wenn die Mutter zustimmt.


Familienname des Kindes:

Das Kind erhält den Ehenamen der Eltern als Geburtsnamen.

Führen die Eltern keinen Ehenamen und steht beiden die elterliche Sorge gemeinsam zu, so können Sie innerhalb eines Monats nach der Geburt entscheiden, ob Ihr Kind den Familiennamen der Mutter oder des Vaters erhalten soll. Können Sie sich nicht einigen, überträgt das Familiengericht die Entscheidung einem der beiden Elternteile.

Liegt die elterliche Sorge allein bei der Mutter, so erhält das Kind den Familiennamen der Mutter. Die Mutter kann mit Einwilligung des Vaters dessen Familiennamen erteilen. In diesem Fall müssen beide Elternteile persönlich beim Standesamt vorsprechen.

 
 
 

Informationen zur Eheschließung

Der standesamtlichen Trauung geht die Anmeldung der Eheschließung voraus.

Sie ist bei dem Standesamt zu veranlassen, bei dem einer der Verlobten seinen Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldet hat. Die Eheschließung kann an jedem Ort in Deutschland erfolgen.

Welche Unterlagen bei der Anmeldung zur Eheschließung erforderlich sind, hängt vom Einzellfall ab.

Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an unsere Standesbeamten (Tel. 09932/403-114).


 
 

Was ist zu tun bei einem Sterbefall?

Sterbefallbeurkundung beim Standesamt

Für die Beurkundung eines Sterbefalles sind folgende Unterlagen beizubringen:

1.      Totenschein, der vom Arzt ausgestellt wird,

2.      Geburtsurkunde des Verstorbenen,

3.      Heiratsurkunde oder Heiratsregisterabschrift (wenn der Verstorbene verheiratet, verwitwet
         oder geschieden war),

4.      Sterbeurkunde des verstorbenen Ehegatten (wenn der Verstorbene verwitwet war),

5.      Scheidungsurteil (wenn der Verstorbene geschieden war)

6.      Nachweis über die Todeserklärung (bei Verstorbenen, deren Ehegatten für tot erklärt wurden),

7.      Personalausweis des Anzeigenden


Kirchenaustritt:

Die Erklärung über den Austritt aus einer Religionsgemeinschaft muss beim Standesamt des Wohnsitzes (Hauptwohnung oder Nebenwohnung) erfolgen. Bitte bringen Sie hierzu den Personalausweis oder Reisepass mit. Der Kirchenaustritt ist gebührenpflichtig.

Nähere Auskünfte erteilt das

Standesamt Osterhofen, Stadtplatz 13, 94486 Osterhofen

Herr Vierthaler, Tel. 09932/403-114

 

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