Meldung vom 25.01.2023 Im Jahr 2023 werden die Schöffinnen und Schöffen für die Amtsperiode von 2024 bis 2028 gewählt.
Schöffinnen und Schöffen wirken neben den Berufsrichterinnen und Berufsrichtern gleichberechtigt an der Rechtsprechung mit und tragen somit die gleiche Verantwortung für den Urteilsspruch.
Um ihrer Aufgabe gerecht werden zu können, müssen sie grundlegende Kenntnisse über das Strafverfahren sowie den Sinn und Zweck der Strafe haben. Von den Städten und Gemeinden bzw. den Jugendhilfeausschüssen bei den Jugendämtern im jeweiligen Amtsgerichtsbezirk werden hierzu geeignete Personen vorgeschlagen und von einem eigens beim Amtsgericht eingerichteten Wahlausschuss gewählt. Schöffinnen und Schöffen sollen unvoreingenommen und unbeeinflusst sein, ihre Lebenserfahrung und ihren gesunden Menschenverstand einbringen.
Das Amt der Schöffin bzw. des Schöffen
Schöffinnen und Schöffen sind ehrenamtliche Richterinnen bzw. Richter in der Strafjustiz an den Amtsgerichten und Landgerichten. Sie stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichterinnen bzw. Berufsrichtern und sind ebenso unabhängig.
Während der Hauptverhandlung üben sie das Amt einer Richterin bzw. eines Richters in vollem Umfang und mit dem
gleichen Stimmrecht wie die an der Verhandlung teilnehmenden Berufsrichterinnen bzw. Berufsrichter aus.
Ihre Beteiligung in der Strafrechtspfl ege ist ein wichtiges Element des demokratischen Rechtsstaates. Die Schöffinnen und Schöffen bringen ihre nichtjuristischen Wertungen sowie ihre Lebens- und Berufserfahrung in die Entscheidungen der Gerichte ein und leisten so einen wertvollen Beitrag zu einer lebensnahen und allgemeinverständlichen Rechtsprechung.
Schöffinnen und Schöffen erhalten für ihre Tätigkeit kein Entgelt. Sie haben aber nach dem Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz Anspruch auf die Entschädigung von Nachteilen, die durch ihre Heranziehung entstanden sind. So erhalten sie z.B. eine Entschädigung für Verdienstausfall, Zeitversäumnis und Fahrtkosten.
Diese Qualitäten sollten Sie besitzen:
• Sie sind bei Beginn der Amtsperiode mindestens 25 und unter 70 Jahre alt
• Sie verfügen über die deutsche Staatsbürgerschaft
• Sie benötigen keine juristische Vor-/Ausbildung
• Sie sind straffrei
• Sie sind vorurteilsfrei und verantwortungsbewusst
• Sie haben erzieherische Erfahrung mit Heranwachsenden (Jugendschöffin/Jugendschöffe)
• Sie sind meinungsstark und überzeugungsfähig
Diese Vorteile haben Sie als Schöffe bzw. Schöffin:
• Ihr Arbeitgeber stellt Sie für die Zeit der Sitzungstage frei
• Sie erhalten eine Entschädigung für Verdienstausfall
• Zeitversäumnis und Fahrtkosten
• Sie sammeln neue Erfahrungen und lernen unterschiedliche Menschen kennen
• Sie tragen ein Ehrenamt mit großer Verantwortung
• Sie erhalten Zugang zur Praxis der Rechtsprechung
Bewerbungsverfahren
Bewerberinnen und Bewerber, die die aufgeführten Anforderungen erfüllen und sich in die Vorschlagsliste aufnehmen lassen wollen, senden das nachfolgende Bewerbungsformular ausgefüllt und unterschrieben an das Wahlamt zurück. Sie können sich gerne den Bewerbungsbogen (Formular Schöffenwahl und Formular Jugendschöffenwahl) im Rathaus Winzer (Einwohnermeldeamt) abholen.
Hier können Sie das Formular zur Aufnahme in die Jugendschöffen-Vorschlagsliste downloaden.
Hier können Sie das Formular zur Aufnahme in die Schöffen-Vorschlagsliste downloaden.
Bewerbungsschluss im Markt Winzer ist der 03. März 2023.
Bitte bedenken Sie, dass nach dem 03.03.2023 keine Bewerbungen mehr angenommen werden können.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung.
Wichtige Links:
www.schoeffenwahl.de
www.schoeffenwahl2023.de
https://www.justiz.bayern.de/service/schoeffen/
Textausschnitte von: Stadt Regensburg - Wahlen - Schöffenwahl 2023
Kategorien: Allgemeines